Die Alternative Zum klassischen Erwerb: Das Modell Immobilien-Leasing

Immobilien-Leasing: Definition und Vorgehen

Wer eine Immobilie kaufen möchte, jedoch nur über ein geringes oder kein Eigenkapital verfügt, hat mit dem Leasing von Immobilien eine Möglichkeit, sich den Traum von den eigenen vier Wänden dennoch zu erfüllen. Ähnlich wie beim Leasing eines Autos zahlen Sie eine vorher bestimmte monatliche Rate an einen Leasinggeber und erhalten im Gegenzug ein Gebrauchsrecht an der Immobilie. Nach Ablauf der Leasingzeit verfügen Sie über ein Vorkaufsrecht und können dann entscheiden, ob Sie den noch fehlenden Betrag zahlen und somit Eigentümer werden.

Varianten des Immobilien-Leasing

Wenn ein Leasingnehmer das Objekt nicht über eine klassische Immobilienfinanzierung selbst erwerben möchte, sondern stattdessen einen Anbieter von Immobilien-Leasing als Leasinggeber beauftragt, gibt es drei unterschiedliche Varianten von Verträgen, mit denen dies erfolgen kann.

Neubau-Leasing

Der Leasinggeber erwirbt, abgestimmt auf die Anforderungen und Vorgaben des Leasingnehmers, ein Grundstück und errichtet dort die Immobilie. Dies ist sowohl für Gewerbe- als auch für Wohnimmobilien möglich.

Buy-and-lease

Hierbei erwirbt der Anbieter des Immobilien-Leasings ein bestehendes Objekt. Die Wahl der Immobilie treffen Sie als Leasingnehmer. Der Leasinggeber vermietet das Haus oder die Wohnung an den Leasingnehmer, üblicherweise ist auch ein Kaufrecht im Immobilien-Leasing-Vertrag verankert.

Sale-and-lease-back

Beim Sale-and-lease-Back handelt es sich um einen Vertrag, den Unternehmen nutzen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Ein Unternehmen veräußert die Immobilie an den Leasinggeber, erhält aber durch diesen das Nutzungsrecht am Objekt.

Beispiel für Immobilien-Leasing

Wenn Sie das Nutzungsrecht an einer Immobilie, etwa einer Eigentumswohnung, erhalten möchten und hierfür die Option des Leasings in Erwägung ziehen, haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, einen Vertrag über das Teilamortisationsleasing abzuschließen. Sie entscheiden sich dazu, die Wohnung zu leasen, leben während der Laufzeit in der Wohnung und vereinbaren mit dem Leasinggeber einen festen Betrag, den sie monatlich an ihn entrichten. Hierüber schließen Sie einen Vertrag ab. Im Vertrag sind Höhe der Leasingraten, die Leasingdauer und andere Vereinbarungen rechtskräftig festgeschrieben. Sie wünschen, nach Ablauf der Zeit ein Vorkaufsrecht zu erhalten und lassen dies im Vertrag ebenfalls festhalten. Der wirtschaftliche Restwert zum Ende der Grundmietzeit wird vertraglich bestimmt. Er entspricht dem Objektwert nach Ablauf der Zeitspanne, der vorher kalkuliert wurde. Die übliche Laufzeit liegt meist zwischen 20 und 30 Jahren.

Kosten für Leasingnehmer

Es gibt verschiedene Vor- und Nachteile des Immobilien-Leasings. Ob sich das Leasing lohnt, sollte vorher genau berechnet werden. Ein wichtiger Faktor sind die Kosten, die auf Sie als potenzieller Leasingnehmer zukommen. Die Leasingraten stellen Fixkosten dar, die Sie vorher festlegen. Sie setzt sich aus Zins, Tilgung und dem Verwaltungskostenbeitrag zusammen. Daneben kommen weitere Kosten auf Sie zu, die für die Instandhaltung, Reparaturen und Versicherungen der Immobilie anfallen. Zu den weiteren Kosten gehören, sofern Sie die Immobilie nach Ablauf des Vertrags auch kaufen möchten, der noch ausstehende Restbetrag sowie die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchkosten.

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