Wohnung Vermieten: 9 Tipps Für Ihre Erfolgreiche Vermietung

Tipp #5: Eine protokollierte Wohnungsübergabe erspart Ärger

Haben Sie sich für einen Kandidaten entschieden, lauern auch bei der letztlichen Übergabe der Wohnung noch einige Fallstricke. So ist es wichtig, dass Sie bereits die Mietkaution und die erste Monatsmiete erhalten haben, bevor Sie die Schlüssel an den neuen Mieter übergeben.

Die gängigste Form der Mietsicherheit ist eine klassische Mietkaution in Höhe von drei Kaltmieten. Es gibt dazu aber auch Alternativen – zum Beispiel die sogenannte Mietkautionsbürgschaft. Wo die Vor- und Nachteile genau liegen, zeigen wir Ihnen im Vergleichsartikel „Mietkaution oder Bürgschaft“.

Um späteren Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung vorzubeugen, sollten Sie bei der Wohnungsübergabe außerdem ein genaues Protokoll führen. In diesem Übergabeprotokoll werden die einzelnen Räume samt Vorschäden und Besonderheiten dokumentiert, ebenso wie sämtliche Zählerstände von Strom, Gas und Wasser.

Tipp #6: Was zu tun ist, wenn der Mieter nicht zahlt

Trotz aller Sorgfalt und Vorarbeit kann es passieren, dass der frisch eingezogene Mieter seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder diese nach mehreren Monaten plötzlich einstellt. In solch einem Fall sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und im Gespräch mit dem Mieter versuchen herauszufinden, warum die Miete ausbleibt.

Handelt es sich etwa lediglich einfach um einen kurzfristigen finanziellen Engpass, kann der Mieter die Miete einfach nachzahlen. Ist dieser Mieter hingegen nicht erreichbar oder weicht er Ihren Fragen aus, sollten Sie hellhörig werden und weitere Schritte einleiten:

  • Ist der Mieter mit zwei Monatsmieten im Verzug, so können Sie fristlos kündigen.
  • Wird dies vom Mieter ignoriert, ist der nächste Schritt eine Räumungsklage.
  • Solche Gerichtsprozesse sind aber meist langwierig und dauern mehrere Monate.

Tipp #7: Die Mieteinnahmen versteuern – und dabei sparen

Selbstverständlich müssen die durch die Vermietung einer Wohnung erzielten Einnahmen versteuert werden. Eine Ausnahme liegt der dann vor, wenn der Gesamtbetrag und dem steuerlichen Freibetrag liegt. Meist liegen die Einnahmen natürlich darüber, weshalb dann die Kaltmiete zur Berechnung der Steuerlast herangezogen wird.

  • Die Nettokaltmiete ist maßgeblich für die Höhe der zu zahlenden Steuern.
  • Die Betriebskosten werden nämlich zur Begleichung der Nebenkosten verwendet.
  • Von der Nettokaltmiete müssen Sie sämtliche Aufwendungen abziehen, etwa für die Finanzierung oder für den Unterhalt des Objekts.
  • Zinsbelastungen oder Handwerkerrechnungen sind nur einige Punkte, die Sie absetzen können.
  • Im weiterführenden Ratgeber lesen Sie, wie Sie mit Immobilien Steuern sparen können.

Tipp #8: Gibt es Voraussetzungen beim Wohnung vermieten

Tatsächlich gibt es einige Voraussetzungen für die Vermietung einer Wohnung. So sollten Sie zunächst überlegen, ob Sie die dafür nötigen Ressourcen aufbringen können. Denn, wenn Sie eine Wohnung vermieten, kommt ein gewisser Arbeitsaufwand auf Sie zu. Dazu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • Jährliche Nebenkostenabrechnung für den Mieter
  • Berechnung der Wirtschaftlichkeit für die Finanzbehörden
  • Erscheinen bei Eigentümerversammlungen
  • Abstimmung über Sanierungsarbeiten oder andere Eigentümerangelegenheiten
  • Beheben von Schäden oder Beauftragung von Handwerkern
  • Neuvermietung und Mietersuche

Einige der genannten Arbeiten können zwar von einer Hausverwaltung erledigt werden, dafür müssen Sie aber wiederum eine monatliche Pauschale einkalkulieren.

Tipp #9: Wohnung vermieten mit oder ohne Makler?

Es klingt vielleicht recht einfach, eine Wohnung zu vermieten. Doch abhängig von der Stadt oder dem genauen Wohnungsgebiet, kann sich die Mietersuche mitunter als schwierig gestalten. Es stellt sich also die Frage: Sollen Sie Ihre Wohnung mit oder ohne Makler vermieten?

Die Antwort darauf hängt davon ab, wie viel Zeit Sie selbst in die Vermietung investieren wollen. Ein Maler würde Ihnen etwa die Erstellung eines Exposés sowie die Besichtigungstermine abnehmen und Sie außerdem bei der Mieterauswahl samt Bonitätsprüfung unterstützen.

Im Gegenzug dafür lässt sich der Makler für seine Arbeit natürlich entlohnen. Die sogenannte Maklerprovision beträgt meist zwei Nettokaltmieten. Wenn Sie eine Wohnung vermieten und dafür selbst einen Makler beauftragen, müssen Sie für diese Kosten aufkommen.

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