Es wird Zeit für eine neue Lagerhalle oder ein größeres Verwaltungsgebäude? Sie können eine entsprechende Gewerbeimmobilie mieten, kaufen oder leasen. Fürs Immobilien-Leasing gibt es gute Gründe. Dagegen allerdings auch. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie die Argumente abwägen und herausfinden, was Ihnen wichtig ist.
Kfz-Leasing ist Ihnen sicherlich ein Begriff: Dabei fahren Sie ein Auto und zahlen dafür monatliche Raten an den Eigentümer. Am Ende der Laufzeit geben Sie das Auto zurück. Unter Umständen können Sie den Wagen auch übernehmen. Der Vorteil: Sie müssen sich nicht um den Kauf, die Versicherung und später den Verkauf kümmern. Sie nutzen das Fahrzeug einfach nur.
Unterschied: Miete oder Leasing?
Ähnlich wie Kfz-Leasing funktioniert das Leasing von Maschinen, der IT-Infrastruktur oder eben einer Immobilie. Heißt: Ähnlich wie bei der Miete nutzen Sie eine Immobilie, die Ihnen aber nicht gehört. Und zahlen dafür monatlich Geld an den Eigentümer. Allerdings sind Sie eben kein Mieter, sondern Leasingnehmer. Ihr Vorteil: Der Vertrag wird auf eine sehr lange Zeit geschlossen. Das kann natürlich zum Nachteil werden, wenn sich Ihre Pläne plötzlich ändern. Geht es der Firma möglicherweise schlechter und müssen Sie sich verkleinern, sind Sie an den Leasingvertrag eher gebunden als an einen Mietvertrag. Im schlimmsten Fall kann der Leasinggeber sogar Schadenersatz verlangen, wenn Sie die Leasingraten nicht mehr zahlen können.
Sie sind außerdem dafür verantwortlich, die Gewerbeimmobilie in Schuss zu halten. Reparatur- oder Instandhaltungskosten können also nicht einfach auf den Leasinggeber abgewälzt werden. Darum müssen Sie sich selbst kümmern. Das allerdings gibt Ihnen auch mehr Freiheiten und die Möglichkeit, Probleme schneller lösen zu lassen.
Der Hauptgrund für eine geleaste Immobilie
Firmen entscheiden sich üblicherweise aus einem anderen Grund für das Leasen einer Gewerbeimmobilie: Sie bleiben damit liquide. Denn im Unterschied zum Kauf einer Immobilie benötigt das Unternehmen beim Leasing weder Eigenkapital noch Kredite. Das so gesparte Geld kann anderweitig eingesetzt werden. Trotzdem kann der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit die Immobilie übernehmen. Außerdem können die Leasingraten als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das allerdings ist auch mit monatlichen Mietzahlungen möglich. Dann kann man jedoch üblicherweise am Ende der Mietzeit eben nicht die Immobilie kaufen. Und falls doch, werden die bereits gezahlten Mietzahlungen nicht auf den Kaufpreis angerechnet. Hinzu kommt: Während Mieten steigen können, sind Leasingraten üblicherweise festgeschrieben. Sie können also Ihre finanzielle Zukunft besser planen.
Verschiedene Arten des Immobilien-Leasings
Interessiert sich ein Unternehmen für Immobilien-Leasing, gibt es grundsätzlich drei mögliche Umsetzungsarten:
Sie haben bereits eine Immobilie, sind aber in eine finanzielle Schieflage geraten? Dann können Sie dieses Gebäude an einen Leasinggeber verkaufen und gleichzeitig leasen. Sie bekommen also erst einmal den Verkaufspreis, der Sie wieder liquide macht. Im Anschluss zahlen Sie monatliche Nutzungsgebühren. Diese Variante heißt Sale-and-lease-back – also in etwa „verkaufen und zurückleasen“.
Sie sehen die optimale Gewerbeimmobilie, können Sie aber nicht kaufen, weil Ihnen das Eigenkapital fehlt. Dann kauft der Leasinggeber das Gebäude, und Sie zahlen monatliche Raten. Nach dem Vertragsende übernehmen Sie die Immobilie. Dieses Kaufrecht schreiben Sie von Anfang an in den Vertrag. Buy-and-lease – also „kaufen und leasen“ – heißt diese Variante.
Der Leasinggeber kauft ein Grundstück und baut darauf die Immobilie, die Sie benötigen. Sie treten als Leasingnehmer in den Vertrag ein. Ein solches Vorgehen nennt man Neubau-Leasing.